Psychotherapiekosten

In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Behandlungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler/innen an.

In Ausnahmefällen ist auch eine Behandlung gesetzlich versicherter Patienten über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Hierzu müssen gesetzlich Versicherte vorab bei ihrer Krankenkasse die Konditionen erfragen.

Die entstehenden Kosten werden grundsätzlich nach GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten) dem Patienten/der Patientin direkt in Rechnung gestellt und können bei der Versicherung und/oder Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden.

Beratungshonorar

Die Kosten für Beratung, als nicht-psychotherapeutische Leistung, werden in der Regel nicht von den Krankenversicherungen erstattet und müssen selbst getragen werden. Für Fragen zum Beratungshonorar nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf.